Sicherungsmaßnahme

APAHI Europe GmbH

Düsseldorf

Das Amtsgericht Montabaur hat zur APAHI Europe GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.12.2023, Aktenzeichen 14 IN 191/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 191/23
Registerbezug
Montabaur, HRB 25915
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
11.12.2023
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Jens Lieser

Veröffentlichungstext

14 IN 191/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der APAHI Europe GmbH, Sitz Montabaur, Beedstraße 54, 40468 Düsseldorf (AG Montabaur, HRB 25915), vertr. d.: 1. Rupinder Dhillon, KANADA, (Geschäftsführerin), 2. Peter Annan, KANADA, (Geschäftsführer), ist am 11.12.2023 um 14.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 30479-0, Fax: 0261 9114729 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 11.12.2023

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Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme