Schlusstermin

APAHI Europe GmbH

Düsseldorf

Das Amtsgericht Montabaur hat zur APAHI Europe GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 14 IN 191/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 191/23
Registerbezug
Montabaur, HRB 25915
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
30.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

14 IN 191/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der APAHI Europe GmbH, Sitz Montabaur, Beedstraße 54, 40468 Düsseldorf (AG Montabaur, HRB 25915), vertr. d.: 1. Rupinder Dhillon, KANADA, (Geschäftsführerin), 2. Peter Annan, KANADA, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 29.10.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 28.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme