Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

ANT Abwasser Notdienst Team GmbH

Maintal

Das Amtsgericht Hanau hat zur ANT Abwasser Notdienst Team GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.02.2024, Aktenzeichen 70 IN 227/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 227/23
Registerbezug
Hanau, HRB 91289
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
15.02.2024
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

70 IN 227/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANT Abwasser Notdienst Team GmbH, Honeywellstraße 18, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 91289), vertr. d.: 1. Jürgen Siewerth, Peter-Rosegger-Weg 12 a, 67346 Speyer, (Geschäftsführer), 2. Christian Hanz, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim, (Generalbevollmächtigter), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:

€ Nettovergütung nach § 11 InsVV

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

€ Auslagen zuzüglich

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO

Dem Sachwalter Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151 39682-0, Fax: 06151 39682-20, E-Mail: darmstadt@schiebe.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Berechnungsmasse: 1.337658,80 €
Dem vorläufigen Sachwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 30 % festgesetzt wird (entsprechend 50% der Vergütung eines Sachwalters
Zuschläge: 10 Prozentpunkte Betriebsfortführung, 5 Prozentpunkte Arbeitnehmerangelegenheiten/Insolvenzgeldvorfinanzierung
Gesamtschau. 25 Prozentpunkte Zuschlag
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 10.01.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Insolvenzplan
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Eröffnung des Verfahrens