Insolvenzplan
ANT Abwasser Notdienst Team GmbH
Maintal
Das Amtsgericht Hanau hat zur ANT Abwasser Notdienst Team GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen 70 IN 227/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 227/23
- Registerbezug
- Hanau, HRB 91289
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 09.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
70 IN 227/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANT Abwasser Notdienst Team GmbH, Honeywellstraße 18, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 91289), vertr. d.: 1. Jürgen Siewerth, Peter-Rosegger-Weg 12 a, 67346 Speyer, (Geschäftsführer), 2. Christian Hanz, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim, (Generalbevollmächtigter), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Montag, 28.09.2026, 10:00 Uhr, Raum C 165, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Hanau, 08.09.2026
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Montag, 28.09.2026, 10:00 Uhr, Raum C 165, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Hanau, 08.09.2026