Forderungsprüfung
Ammos GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Ammos GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.09.2025, Aktenzeichen 1508 IN 515/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 515/23
- Registerbezug
- München, HRB 199894
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 17.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb einer Gaststätte, Restaurants und sonstigen Betriebe der Gastronomie.
Veröffentlichungstext
1508 IN 515/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ammos GmbH, Pilgersheimerstraße 60, 81543 München, vertreten durch den Geschäftsführer Pissiotis Ioannis, geb. Pissiotis
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 199894
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kießling Christian, Ohmstraße 3, 85716 Unterschleißheim
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.08.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ammos GmbH, Pilgersheimerstraße 60, 81543 München, vertreten durch den Geschäftsführer Pissiotis Ioannis, geb. Pissiotis
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 199894
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kießling Christian, Ohmstraße 3, 85716 Unterschleißheim
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.08.2025