Sicherungsmaßnahme

AMEVIDA Touristik GmbH

Gelsenkirchen

Das Amtsgericht Essen hat zur AMEVIDA Touristik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.02.2026, Aktenzeichen 165 IN 29/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
165 IN 29/26
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 15724
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.02.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Nils Meißner
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen im Bereich innovativer Technologie, insbesondere Erbringung von Call-Center Diensten im Bereich Tourismus sowie Einrichtung und Betrieb von Reisebüros und verwandten Unternehmen sowie Durchführung aller in solchen Unternehmen vorkommenden Geschäfte einschließlich Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit gem. § 34d Abs. 8 Ziff. 1 GewO.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 29/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15724 eingetragenen AMEVIDA Touristik GmbH, Kurt-Schumacher-Str. 100, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Matthias P. Eickhoff, Kurt-Schumacher-Str. 100, 45881 Gelsenkirchen

Geschäftszweig: Erbringung von Call-Center Diensten im Bereich Tourismus

ist am 04.02.2026, um 14:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nils Meißner, Alfredstr. 220, 45131 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

165 IN 29/26
Amtsgericht Essen, 04.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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