Insolvenzbekanntmachung
AMEVIDA SE
Gelsenkirchen
Das Amtsgericht Essen hat zur AMEVIDA SE eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.06.2026, Aktenzeichen 165 IN 64/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 165 IN 64/25
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 13234
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.06.2026
- Rechtsform
- SE
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Grundkapital
- 450.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erwerb, Halten und Verwalten von direkten und indirekten Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an anderen Unternehmen, die Dienstleistungen im Bereich innovativer Technologien, insbesondere der Telekommunikation und anderer Technologien, erbringen, sowie fachliche und funktionale Beratung von solchen Unternehmen. Ferner entgeltliche Erbringung von administrativen, finanziellen, ka …
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 64/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13234 eingetragenen AMEVIDA SE, Kurt-Schumacher-Straße 100, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Matthias Eickhoff, Kurt-Schumacher-Straße 100, 45881 Gelsenkirchen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden.
Ein Stundensatz von 200 € wurde zugrunde gelegt. 24,8 Stunden sind nachgewiesen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
165 IN 64/25
Amtsgericht Essen, 25.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13234 eingetragenen AMEVIDA SE, Kurt-Schumacher-Straße 100, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Matthias Eickhoff, Kurt-Schumacher-Straße 100, 45881 Gelsenkirchen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden.
Ein Stundensatz von 200 € wurde zugrunde gelegt. 24,8 Stunden sind nachgewiesen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
165 IN 64/25
Amtsgericht Essen, 25.06.2026