Insolvenzbekanntmachung
Ambros Schmelzer & Sohn GmbH & Co. KG
Waldershof
Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf hat zur Ambros Schmelzer & Sohn GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.07.2025, Aktenzeichen IN 39/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Weiden i.d. OPf
- Aktenzeichen
- IN 39/25
- Registerbezug
- Weiden i.d. OPf, HRA 413
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.07.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 39/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ambros Schmelzer & Sohn GmbH & Co. KG, Dr.-Zimmer-Straße 28, 95679 Waldershof, ver-
treten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Schmelzer Formentechnik Verwaltungs
GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Keck Helmut Alfred und Schmelzer Peter Ger-
hard
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 413
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ohmstraße 7/I, 80802 Mün-
chen, Gz.: 800/2025/js
Der Schuldner bittet im Berichtstermin am Dienstag, 08.07.2025, 11:00 Uhr, 1. Stock, Leder-
erstr. 9, Weiden i.d.OPf., um Zustimmung zu folgenden Punkten:
- Die Bestellung des Sachwalters, RA Dr. Harald Schwartz wird bestätigt, §§ 274 Abs. 1, 57
InsO.
- Eine Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit gemäß § 277 Abs. 1 InsO wird aufgrund der
engen Abstimmung und Überwachung des Zahlungsverkehrs als nicht erforderlich angesehen.
- Der Geschäftsbetrieb soll im Rahmen der Eigenverwaltung fortgeführt werden.
- Die Anhängigmachung, die Aufnahme, Fortführung oder Beendigung von Rechtsstreiten mit
erheblichem Streitwert, sowie die Möglichkeit des Abschlusses von Vergleichen oder Schiedsver-
trägen (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO) wird als nicht erforderlich angesehen.
- Es wird auf eine Zwischenabrechnung während des Verfahrens verzichtet, § 66 Abs. 3 InsO.
- Eine Hinterlegung gemäß § 149 InsO wird als nicht erforderlich angesehen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt,
§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 04.07.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ambros Schmelzer & Sohn GmbH & Co. KG, Dr.-Zimmer-Straße 28, 95679 Waldershof, ver-
treten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Schmelzer Formentechnik Verwaltungs
GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Keck Helmut Alfred und Schmelzer Peter Ger-
hard
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 413
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ohmstraße 7/I, 80802 Mün-
chen, Gz.: 800/2025/js
Der Schuldner bittet im Berichtstermin am Dienstag, 08.07.2025, 11:00 Uhr, 1. Stock, Leder-
erstr. 9, Weiden i.d.OPf., um Zustimmung zu folgenden Punkten:
- Die Bestellung des Sachwalters, RA Dr. Harald Schwartz wird bestätigt, §§ 274 Abs. 1, 57
InsO.
- Eine Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit gemäß § 277 Abs. 1 InsO wird aufgrund der
engen Abstimmung und Überwachung des Zahlungsverkehrs als nicht erforderlich angesehen.
- Der Geschäftsbetrieb soll im Rahmen der Eigenverwaltung fortgeführt werden.
- Die Anhängigmachung, die Aufnahme, Fortführung oder Beendigung von Rechtsstreiten mit
erheblichem Streitwert, sowie die Möglichkeit des Abschlusses von Vergleichen oder Schiedsver-
trägen (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO) wird als nicht erforderlich angesehen.
- Es wird auf eine Zwischenabrechnung während des Verfahrens verzichtet, § 66 Abs. 3 InsO.
- Eine Hinterlegung gemäß § 149 InsO wird als nicht erforderlich angesehen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt,
§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 04.07.2025