Forderungsprüfung
ALU-Technik Attendorn GmbH
Attendorn
Das Amtsgericht Siegen hat zur ALU-Technik Attendorn GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.05.2021, Aktenzeichen 25 IN 144/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 144/19
- Registerbezug
- Siegen, HRB HRB 9838
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.05.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 40.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung, Bearbeitung, der Handel und Vertrieb von Aluminium- und Stahlprodukten sowie Baugruppen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 144/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9838 eingetragenen
ALU-Technik Attendorn GmbH, Heggener Weg 34, 57439 Attendorn, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Christine Hesener und Frau
Sibille Schlephorst,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 21.05.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen,
Berliner Str. 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 niedergelegt.
25 IN 144/19
Amtsgericht Siegen, 03.05.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9838 eingetragenen
ALU-Technik Attendorn GmbH, Heggener Weg 34, 57439 Attendorn, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Christine Hesener und Frau
Sibille Schlephorst,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 21.05.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen,
Berliner Str. 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 niedergelegt.
25 IN 144/19
Amtsgericht Siegen, 03.05.2021