Verteilungsverzeichnis
ALU-Technik Attendorn GmbH
Attendorn
Das Amtsgericht Siegen hat zur ALU-Technik Attendorn GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.06.2025, Aktenzeichen 25 IN 144/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 144/19
- Registerbezug
- Siegen, HRB 9838
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.06.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 40.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung, Bearbeitung, der Handel und Vertrieb von Aluminium- und Stahlprodukten sowie Baugruppen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 144/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9838 eingetragenen ALU-Technik Attendorn GmbH, Heggener Weg 34, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Christine Hesener und Frau Sibille Schlephorst,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.288.876,48 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 103.365,48 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Es wird eine Quote von ca. 3 % gezahlt werden können.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
25 IN 144/19
Amtsgericht Siegen, 24.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9838 eingetragenen ALU-Technik Attendorn GmbH, Heggener Weg 34, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Christine Hesener und Frau Sibille Schlephorst,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.288.876,48 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 103.365,48 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Es wird eine Quote von ca. 3 % gezahlt werden können.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
25 IN 144/19
Amtsgericht Siegen, 24.06.2025