Sicherungsmaßnahme

Alten- und Pflegeheim Anlagenring GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Alten- und Pflegeheim Anlagenring GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.03.2026, Aktenzeichen 810 IN 422/26 A-77-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 422/26 A-77-
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 14067
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
11.03.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Götz Lautenbach
BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Im Handelsregister seit
1974
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Errichtung und die Unterhaltung eines Alten- und Pflegeheimes mit allen dazu erforderlichen Nebeneinrichtungen. Zweck der Gesellschaft ist es, alten und pflegebedürftigen Menschen ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 422/26 A-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Alten- und Pflegeheim Anlagenring GmbH, Seilerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 14067), vertr. d.: Jens Thomas Lück, (Geschäftsführer), ist am 11.03.2026 um 14:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50-54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.com, Internet: www.bbl-law.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.03.2026
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