Aufhebung des Verfahrens

Alimci Festsaal GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur Alimci Festsaal GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.12.2025, Aktenzeichen 71 IN 240/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
71 IN 240/18
Registerbezug
Köln, HRB 74703
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
08.12.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Magnus Wagner
Im Handelsregister seit
2012
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Organisation von Veranstaltungen und Hochzeiten; der Groß- und Einzelhandel (Im- und Export) mit Maschinen, Textilien, Lebensmitteln, Baustoffen, Schul- und Sportartikeln, Möbeln, Haushalts- und Elektrowaren; die Vermittlung von Reisen.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 71 IN 240/18

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 74703 eingetragenen Alimci Festsaal GmbH, Stolberger Str. 317, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ruhi Alimci, Stolberger Str. 315, 50933 Köln

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Magnus Wagner, Wankelstr. 9, 50996 Köln

wird heute, am 05.12.2025, um 10:59 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

71 IN 240/18
Amtsgericht Köln, 05.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten