Vergütungsfestsetzung
Alfred Scheel Baugesellschaft m.b.H.
Lübeck
Das Amtsgericht Lübeck hat zur Alfred Scheel Baugesellschaft m.b.H. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.11.2025, Aktenzeichen 53a IN 157/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lübeck
- Aktenzeichen
- 53a IN 157/19
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 1280 HL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 18.11.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
53a IN 157/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alfred Scheel Baugesellschaft m.b.H., Pallasweg 16, 23562 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Scheel
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 1280 HL
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Schuldners zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
- Anhörung der Beteiligten zur Einstellung des Verfahrens nach § 211 InsO
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.01.2026 zu den vorgenannten Punkten beim Insolvenzgericht schriftlich Stellung zu nehmen, Einwendungen vorzubringen oder Anträge zu stellen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 12.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alfred Scheel Baugesellschaft m.b.H., Pallasweg 16, 23562 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Scheel
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 1280 HL
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Schuldners zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
- Anhörung der Beteiligten zur Einstellung des Verfahrens nach § 211 InsO
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.01.2026 zu den vorgenannten Punkten beim Insolvenzgericht schriftlich Stellung zu nehmen, Einwendungen vorzubringen oder Anträge zu stellen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 12.11.2025