Forderungsprüfung
Alfred Scheel Baugesellschaft m.b.H.
Lübeck
Das Amtsgericht Lübeck hat zur Alfred Scheel Baugesellschaft m.b.H. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.07.2025, Aktenzeichen 53a IN 157/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lübeck
- Aktenzeichen
- 53a IN 157/19
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 1280 HL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 01.07.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
53a IN 157/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alfred Scheel Baugesellschaft m.b.H., Pallasweg 16, 23562 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Scheel
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 1280 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 28.07.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 30.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alfred Scheel Baugesellschaft m.b.H., Pallasweg 16, 23562 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Scheel
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 1280 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 28.07.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 30.06.2025