Forderungsprüfung
ALEX 1 GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur ALEX 1 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2026, Aktenzeichen 3603 IN 5307/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3603 IN 5307/25
- Registerbezug
- Berlin, HRB 246474
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 23.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb von Restaurants und Gaststätten mit Schank- und Speisewirtschaft einschließlich Ausschank alkoholischer Getränke.
Veröffentlichungstext
3603 IN 5307/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALEX 1 GmbH, Panoramastraße 1a, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Elena Babinets,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 246474 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.09.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 22.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21, 22, 23 und 24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ALEX 1 GmbH, Panoramastraße 1a, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Elena Babinets,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 246474 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.09.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 22.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21, 22, 23 und 24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.09.2026