Forderungsprüfung
ALEMA - Umzüge International GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur ALEMA - Umzüge International GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.11.2022, Aktenzeichen 810 IN 653/21 A-6-7.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 653/21 A-6-7
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 82424
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 02.11.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
810 IN 653/21 A-6-7 - In dem Insolvenzverfahren ALEMA - Umzüge International GmbH, Frauenhofstraße 28, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 82424), vertreten durch: Alexander Salim Majid, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 02.01.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 16.01.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 31.10.2022
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 16.01.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 31.10.2022