Insolvenzbekanntmachung
ALEMA - Umzüge International GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur ALEMA - Umzüge International GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.10.2021, Aktenzeichen 810 IN 653/21 A-6-7.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 653/21 A-6-7
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 82424
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 04.10.2021
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
810 IN 653/21 A: In dem Insolvenzverfahren ALEMA - Umzüge International GmbH, Frauenhofstraße 28, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 82424),
vertreten durch:
Alexander Salim Majid, (Geschäftsführer), wurde am 01.10.2021 um 13:25 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Peter Jost, CURATOR AG, Stephanstraße 5, D 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/209739-0, Fax: 069/20973929, E-Mail: frankfurt@curator.ag, Internet: www.curator.ag.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.10.2021
vertreten durch:
Alexander Salim Majid, (Geschäftsführer), wurde am 01.10.2021 um 13:25 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Peter Jost, CURATOR AG, Stephanstraße 5, D 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/209739-0, Fax: 069/20973929, E-Mail: frankfurt@curator.ag, Internet: www.curator.ag.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.10.2021