Schlusstermin
AL-RAHMA International GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur AL-RAHMA International GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.08.2026, Aktenzeichen 501 IN 111/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 111/22
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 64569
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2010
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Durchführung von Bestattungen jedweder Art und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten einschließlich der Luftfrachtabwicklung sowie der Betrieb eines Reisebüros.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 111/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 64569 eingetragenen AL-RAHMA International GmbH, Ellerstraße 97, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilias El Founti,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kai Henning, Hamburger Straße 89, 44135 Dortmund
erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin durch den Insolvenzverwalter.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 1.006.044,09 EUR.
Ein verteilungsfähiger Massebestand steht nicht zur Verfügung.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
501 IN 111/22
Amtsgericht Düsseldorf, 19.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 64569 eingetragenen AL-RAHMA International GmbH, Ellerstraße 97, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilias El Founti,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kai Henning, Hamburger Straße 89, 44135 Dortmund
erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin durch den Insolvenzverwalter.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 1.006.044,09 EUR.
Ein verteilungsfähiger Massebestand steht nicht zur Verfügung.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
501 IN 111/22
Amtsgericht Düsseldorf, 19.08.2026