Forderungsprüfung
Akkurat Sicherheit & Service GmbH
Kassel
Das Amtsgericht Kassel hat zur Akkurat Sicherheit & Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.11.2024, Aktenzeichen 666 IN 71/22 h.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 71/22 h
- Registerbezug
- Kassel, HRB 18388
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 29.11.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
666 IN 71/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akkurat Sicherheit & Service GmbH, Harleshäuser Straße 19, 34130 Kassel (AG Kassel, HRB 18388), vertr. d.: Dustin Bräuer, als GF der Akkurat Sicherheit & Service GmbH, Reichenberger Straße 17, 34246 Vellmar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.01.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 28.11.2024
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.01.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 28.11.2024