Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

Akkurat Sicherheit & Service GmbH

Kassel

Das Amtsgericht Kassel hat zur Akkurat Sicherheit & Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2022, Aktenzeichen 666 IN 71/22 h.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 71/22 h
Registerbezug
Kassel, HRB 18388
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
06.10.2022
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Geschäfts-Nr.: 666 IN 71/22. In dem Insolvenzverfahren Akkurat Sicherheit & Service GmbH, Harleshäuser Straße 19, 34130 Kassel (AG Kassel, HRB 18388), vertr. d.: Dustin Bräuer, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 29.09.2022 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.

Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf 47.694,12 EUR.Der Berechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters konnte insoweit gefolgt werden.

Der Anspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.

Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9, 11 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.

Im vorliegenden Fall wurde das vorläufige Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von 2 Monaten abgeschlossen.

Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen mit den Zuschlägen gemäß §§ 2, 3 InsVV, für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Es wurden 25 % der Regelvergütung beantragt und festgesetzt. Daneben wurde ein Zuschlag von 20 für die Betriebsfortführung und die Sanierungsmaßnahmen beantragt und festgesetzt, da sie angemessen und gerechtfertigt sind.

Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 05.10.2022.

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme