Forderungsprüfung
AKH Wolf GmbH
Coesfeld
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur AKH Wolf GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.08.2025, Aktenzeichen 71 IN 41/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 71 IN 41/24
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 18789
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 15.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2003
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Vermietung von Autokranen und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 41/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 18789 eingetragenen AKH Wolf GmbH, Beikel 30, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Wolf, Beikel 30, 48653 Coesfeld
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
71 IN 41/24
Amtsgericht Münster, 13.08.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 18789 eingetragenen AKH Wolf GmbH, Beikel 30, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Wolf, Beikel 30, 48653 Coesfeld
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
71 IN 41/24
Amtsgericht Münster, 13.08.2025