Insolvenzbekanntmachung

AK Universal Solutions UG (haftungsbeschränkt)

Sömmerda

Das Amtsgericht Erfurt hat zur AK Universal Solutions UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.09.2026, Aktenzeichen 172 IN 263/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Erfurt
Aktenzeichen
172 IN 263/26
Registerbezug
Jena, HRB 519733
Bundesland
Thüringen
Veröffentlichung
22.09.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Erfurt

Az.: 172 IN 263/26

In dem Verfahren über den Antrag

der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, vertreten durch d. Vorstand, Wilmar-Schwabe-Straße 2, 04109 Leipzig, Gz.: 4109-VFKC-BE-1-KI13612/79781778
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
AK Universal Solutions UG (haftungsbeschränkt), Rosa-Luxemburg-Straße 18, 99610 Sömmerda, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kästner
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 519733
- Schuldnerin -

erlässt das Amtsgericht Erfurt am 09.09.2026 folgenden

Beschluss

Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Juri-Gagarin-Ring 90, 99084 Erfurt, Telefon: 0361 224860, Telefax: 0361 2248610, Email: erfurt@schneidergeiwitz.de wird als Sachverständige beauftragt, binnen

6 Wochen

ein Gutachten darüber zu erstellen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird, ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin bestehen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Die Schuldnerin wird aufgefordert, zur Vermeidung weiterer Maßnahmen der Gutachterin Zutritt zu den Geschäftsräumen und zu allen Vermögenswerten zu gestatten, sowie Einsicht in die Geschäftsunterlagen und sonstige Unterlagen zu gewähren.

Die Gutachterin wird ermächtigt, Auskünfte über die Schuldnerin bei Dritten insbesondere bei Finanzämtern, Banken, Gerichtsvollziehern und Behörden einzuholen (§ 5 Abs. 1 InsO). Sofern sich Personen auf ein bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht berufen, können Auskünfte nur mit Einverständnis der Schuldnerin eingeholt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Verfahrensverlauf

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