Forderungsprüfung
Air System Luftfracht Spedition GmbH
Straubing
Das Amtsgericht Straubing hat zur Air System Luftfracht Spedition GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2025, Aktenzeichen IN 207/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Straubing
- Aktenzeichen
- IN 207/24
- Registerbezug
- Straubing, HRB 10426
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 28.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 207/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Air System Luftfracht Spedition GmbH, Schlesische Straße 259, 94315 Straubing, vertreten durch die Geschäftsführer Duschl Bernhard Joachim und Wolf Heinz Richard, geb. Wolf
Registergericht: Amtsgericht Straubing Registergericht Register-Nr.: HRB 10426
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 24.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.11.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 27.10.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Air System Luftfracht Spedition GmbH, Schlesische Straße 259, 94315 Straubing, vertreten durch die Geschäftsführer Duschl Bernhard Joachim und Wolf Heinz Richard, geb. Wolf
Registergericht: Amtsgericht Straubing Registergericht Register-Nr.: HRB 10426
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 24.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.11.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 27.10.2025