Insolvenzbekanntmachung
Air System Luftfracht Spedition GmbH
Straubing
Das Amtsgericht Straubing hat zur Air System Luftfracht Spedition GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2025, Aktenzeichen IN 207/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Straubing
- Aktenzeichen
- IN 207/24
- Registerbezug
- Straubing, HRB 10426
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 18.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 207/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Air System Luftfracht Spedition GmbH, Schlesische Straße 259, 94315 Straubing, vertreten durch die Geschäftsführer Duschl Bernhard Joachim und Wolf Heinz Richard, geb. Wolf
Registergericht: Amtsgericht Straubing Registergericht Register-Nr.: HRB 10426
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. In dem am 20.01.2025 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 16.10.2025 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba
Hermann-Köhl-Straße 2 a, 93049 Regensburg
Telefon: +49(941)461030-0
Telefax: +49(941)461030-1600
Email: jochen.zaremba@sri.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 17.11.2025, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 16.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Air System Luftfracht Spedition GmbH, Schlesische Straße 259, 94315 Straubing, vertreten durch die Geschäftsführer Duschl Bernhard Joachim und Wolf Heinz Richard, geb. Wolf
Registergericht: Amtsgericht Straubing Registergericht Register-Nr.: HRB 10426
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. In dem am 20.01.2025 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 16.10.2025 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba
Hermann-Köhl-Straße 2 a, 93049 Regensburg
Telefon: +49(941)461030-0
Telefax: +49(941)461030-1600
Email: jochen.zaremba@sri.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 17.11.2025, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 16.09.2025