Sicherungsmaßnahme

AIDA TEXTILVERTRIEBS GMBH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur AIDA TEXTILVERTRIEBS GMBH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.12.2022, Aktenzeichen 70a IN 270/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 270/22
Registerbezug
Köln, HRB 25922
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
07.12.2022
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Arne Meyer
Im Handelsregister seit
1995
Stammkapital
91.130 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Vertrieb, Handel und Import von Textilien und modischen Accessoires;

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 270/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 25922 eingetragenen AIDA TEXTILVERTRIEBS GMBH, Hauptstr. 71, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Kehrl, Im Ahorngrund 26, 50996 Köln

Geschäftszweig: der Vertrieb, Handel und Import von Textilien und modischen Accessoires;

ist am 06.12.2022, um 17:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Arne Meyer, Bismarckstr. 27 - 29, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70a IN 270/22
Amtsgericht Köln, 06.12.2022

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
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