Sicherungsmaßnahme
AIDA TEXTILVERTRIEBS GMBH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur AIDA TEXTILVERTRIEBS GMBH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.12.2022, Aktenzeichen 70a IN 270/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 270/22
- Registerbezug
- Köln, HRB 25922
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.12.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Arne Meyer
- Im Handelsregister seit
- 1995
- Stammkapital
- 91.130 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Vertrieb, Handel und Import von Textilien und modischen Accessoires;
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 270/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 25922 eingetragenen AIDA TEXTILVERTRIEBS GMBH, Hauptstr. 71, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Kehrl, Im Ahorngrund 26, 50996 Köln
Geschäftszweig: der Vertrieb, Handel und Import von Textilien und modischen Accessoires;
ist am 06.12.2022, um 17:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Arne Meyer, Bismarckstr. 27 - 29, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 270/22
Amtsgericht Köln, 06.12.2022
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 25922 eingetragenen AIDA TEXTILVERTRIEBS GMBH, Hauptstr. 71, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Kehrl, Im Ahorngrund 26, 50996 Köln
Geschäftszweig: der Vertrieb, Handel und Import von Textilien und modischen Accessoires;
ist am 06.12.2022, um 17:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Arne Meyer, Bismarckstr. 27 - 29, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 270/22
Amtsgericht Köln, 06.12.2022