Forderungsprüfung

Agrar-Beteiligungsgesellschaft Großjena mbH

Naumburg (Saale)

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur Agrar-Beteiligungsgesellschaft Großjena mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.04.2025, Aktenzeichen 59 IN 512/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 512/24
Registerbezug
Stendal, HRB 205248
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
10.04.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Branchenindikator
Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

59 IN 512/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agrar-Beteiligungsgesellschaft Großjena mbH, St.-Ruperti-Straße 1, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRB 205248), vertr. d.: Wilfried Butzke, 06618 Naumburg (Saale), (Geschäftsführer), ist

Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kleine Märkerstraße 10, D 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/5200111, Fax: 0345/5200066, E-Mail: RBauch@schultze-braun.de zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Herbert Feigl als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Agrarverwaltungsgesellschaft Großjena GmbH & Co. KG angemeldeten Forderung/en.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 09.04.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens