Verteilungsverzeichnis
Agrar-Beteiligungsgesellschaft Großjena mbH
Naumburg (Saale)
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur Agrar-Beteiligungsgesellschaft Großjena mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.07.2026, Aktenzeichen 59 IN 512/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 512/24
- Registerbezug
- Stendal, HRB 205248
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 10.07.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
59 IN 512/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Agrar-Beteiligungsgesellschaft Großjena mbH, St.-Ruperti-Straße 1, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRB 205248), vertr. d.: Wilfried Butzke, 06618 Naumburg (Saale), (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Herbert Feigl, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 104.848,51 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 2.240.178,60 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 29.06.2026
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Herbert Feigl, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 104.848,51 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 2.240.178,60 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 29.06.2026