Sicherungsmaßnahme

AGIL GmbH

Lippstadt

Das Amtsgericht Paderborn hat zur AGIL GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2021, Aktenzeichen 2 IN 229/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 229/21
Registerbezug
Paderborn, HRB 8928
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
03.11.2021
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Simon Beckschäfer
Im Handelsregister seit
2008
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Überlassung von Arbeitnehmern sowie die Erbringung von Konstruktionsdienstleistungen und Serviceleistungen aller Art, insbesondere auf dem Gebiet der IT- und EDV-Dienstleistung einschließlich des Handels mit entsprechender Hard- und Software sowie die Erbringung von Serviceleistungen aller Art sowie die Erbringung von Leistungen aller Art im Baunebengewerbe.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 229/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 8928 eingetragenen AGIL GmbH, Ostenfeldmark 12, 59557 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Petzsch, Wagnerstraße 7, 59558 Lippstadt

ist am 03.11.2021, um 15:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Simon Beckschäfer, Ostwall 25, 59555 Lippstadt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

2 IN 229/21
Amtsgericht Paderborn, 03.11.2021

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten