Sicherungsmaßnahme
AFF Asian Fair Food GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur AFF Asian Fair Food GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.03.2026, Aktenzeichen 810 IN 182/26 A-12-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 182/26 A-12-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 114512
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 11.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Martin Obermüller
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Handel mit insbesondere asiatischen Lebensmitteln aus fairem Handel, die Anpachtung und Verpachtung sowie der Betrieb gastronomischer Einrichtungen mit Verzehr vor Ort, das Catering sowie die Eventplanung einschließlich der Bereitstellung von Mobiliar, der Betrieb eines Friseursalons, Wellness- und Kosmetikangebote sowie der Verkauf von Haarpflege- und Kosmetikprodukten
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 182/26 A-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AFF Asian Fair Food GmbH, Zeil 111, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114512), vertr. d.: Quoc Chi Ngo, (Geschäftsführer), ist am 10.03.2026 um 13:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.03.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.03.2026