Forderungsprüfung
Afantim GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Afantim GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.04.2023, Aktenzeichen 503 IN 169/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 169/18
- Registerbezug
- Neuss, HRB 18715
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.04.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Import und Export bzw. Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Kinder- und Babyartikeln, Bio-Produkten und Elektronikprodukten, Handel mit Medizinprodukten, Hotel- und Gastronomiegeschäft, Interkulturelle Kommunikation und Reiseveranstaltung
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 169/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18715 eingetragenen Afantim GmbH, Karlstr. 20, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Huiyu Bian, Bismarckstraße 53, 40210 Düsseldorf
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 5. Mai 2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
503 IN 169/18
Amtsgericht Düsseldorf, 31.03.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18715 eingetragenen Afantim GmbH, Karlstr. 20, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Huiyu Bian, Bismarckstraße 53, 40210 Düsseldorf
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 5. Mai 2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
503 IN 169/18
Amtsgericht Düsseldorf, 31.03.2023