Schlusstermin
Afantim GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Afantim GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.03.2026, Aktenzeichen 503 IN 169/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 169/18
- Registerbezug
- Neuss, HRB 18715
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Import und Export bzw. Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Kinder- und Babyartikeln, Bio-Produkten und Elektronikprodukten, Handel mit Medizinprodukten, Hotel- und Gastronomiegeschäft, Interkulturelle Kommunikation und Reiseveranstaltung
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 169/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18715 eingetragenen Afantim GmbH, Karlstr. 20, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Huiyu Bian, Bismarckstraße 53, 40210 Düsseldorf
erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin durch die Insolvenzverwalterin.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 62.142,40 EUR.
Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von ca. ca. ca. 14.000,00 EUR zur Verfügung. Hiervon sind in Abzug zu bringen die Vergütung des Verwalters und etwaige Gerichtskosten.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
503 IN 169/18
Amtsgericht Düsseldorf, 19.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18715 eingetragenen Afantim GmbH, Karlstr. 20, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Huiyu Bian, Bismarckstraße 53, 40210 Düsseldorf
erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin durch die Insolvenzverwalterin.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 62.142,40 EUR.
Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von ca. ca. ca. 14.000,00 EUR zur Verfügung. Hiervon sind in Abzug zu bringen die Vergütung des Verwalters und etwaige Gerichtskosten.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
503 IN 169/18
Amtsgericht Düsseldorf, 19.03.2026