Insolvenzbekanntmachung

Advanced Compounding Rudolstadt GmbH

Rudolstadt

Das Amtsgericht Gera hat zur Advanced Compounding Rudolstadt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.08.2026, Aktenzeichen 8 IN 349/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Gera
Aktenzeichen
8 IN 349/25
Registerbezug
Jena, HRB 503920
Bundesland
Thüringen
Veröffentlichung
24.08.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2009
Stammkapital
100.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Entwicklung, Produktion und Handel von/mit (Faser)Verbundwerkstoffen.

Veröffentlichungstext

8 IN 349/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Advanced Compounding Rudolstadt GmbH, Prof.-Hermann-Klare-Straße 13, 07407 Rudolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Eduard Kern
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 503920
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zur Veräußerung des Grundeigentums, eingetragen im Grundbuch von Schwarza Blatt 2075 einschließlich einer auf dem Grundeigentum befindlichen Kunststoffverarbeitungsanlage zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von € 285.000,00.

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.09.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Weitere Einzelheiten können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.

Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 21.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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