Insolvenzbekanntmachung
Advanced Compounding Rudolstadt GmbH
Rudolstadt
Das Amtsgericht Gera hat zur Advanced Compounding Rudolstadt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.07.2026, Aktenzeichen 8 IN 349/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Gera
- Aktenzeichen
- 8 IN 349/25
- Registerbezug
- Jena, HRB 503920
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 13.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2009
- Stammkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Entwicklung, Produktion und Handel von/mit (Faser)Verbundwerkstoffen.
Veröffentlichungstext
8 IN 349/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Advanced Compounding Rudolstadt GmbH, Prof.-Hermann-Klare-Straße 13, 07407 Rudolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Eduard Kern
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 503920
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zur Veräußerung des Grundeigentums, eingetragen im Grundbuch von Schwarza Blatt 2075 einschließlich einer auf dem Grundeigentum befindlichen Kunststoffverarbeitungsanlage zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von € 219.000,00.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 31.07.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Weitere Einzelheiten können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 13.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Advanced Compounding Rudolstadt GmbH, Prof.-Hermann-Klare-Straße 13, 07407 Rudolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Eduard Kern
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 503920
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zur Veräußerung des Grundeigentums, eingetragen im Grundbuch von Schwarza Blatt 2075 einschließlich einer auf dem Grundeigentum befindlichen Kunststoffverarbeitungsanlage zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von € 219.000,00.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 31.07.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Weitere Einzelheiten können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 13.07.2026