Sicherungsmaßnahme

adQuas advanced quality solutions GmbH

Weilburg

Das Amtsgericht Limburg a.d. Lahn hat zur adQuas advanced quality solutions GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.09.2019, Aktenzeichen 9 IN 98/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn
Aktenzeichen
9 IN 98/19
Registerbezug
Limburg a.d. Lahn, HRB 3943
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
27.09.2019
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Peter G.

Veröffentlichungstext

9 IN 98/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der adQuas
advanced quality solutions GmbH, Langgasse 15-17, 35781 Weilburg (AG Limburg a.
d. Lahn, HRB 3943), vertr. d.: Klaus Heß, Auf der Hardt 18, 35792 Löhnberg,
(Geschäftsführer), ist am 27.09.2019 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter G.
Theile, Kapellenstraße 7, 65555 Limburg a.d. Lahn, Tel.: 06431/779900, Fax:
06431/7799035, E-Mail: kanzlei@dr-theile.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg,
Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Limburg, 27.09.2019

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Forderungsprüfung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme