Sicherungsmaßnahme
ACS Rent GmbH
Mülheim an der Ruhr
Das Amtsgericht Duisburg hat zur ACS Rent GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.03.2026, Aktenzeichen 620 IN 2740/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 2740/25
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 36207
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Maximilian van Kell
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2740/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 36207 eingetragenen ACS Rent GmbH, Kölner Straße 130, 45481 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Rolf Langhoff, Kölner Str. 130, 45481 Mülheim an der Ruhr
ist am 04.03.2026, um 16:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Maximilian van Kell, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 2740/25
Amtsgericht Duisburg, 04.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 36207 eingetragenen ACS Rent GmbH, Kölner Straße 130, 45481 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Rolf Langhoff, Kölner Str. 130, 45481 Mülheim an der Ruhr
ist am 04.03.2026, um 16:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Maximilian van Kell, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 2740/25
Amtsgericht Duisburg, 04.03.2026