Masseunzulänglichkeit

ACRON GmbH

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur ACRON GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.08.2026, Aktenzeichen 503 IN 229/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 229/25
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 13432
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
18.08.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1978
Stammkapital
511.291,88 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Planung und Konzeption von Erwerbs- und Beteiligungsmodellen für Immobilien und Kapitalanlagen vornehmlich im Ausland, die Weiterentwicklung bestehender Beteiligungsmodelle und deren Finanzierung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Arbeiten sowie die Planung und Gestaltung von Finanzgeschäften, soweit diese nicht gesetzlich Kreditinstituten vorbehalten sind.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 229/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 13432 eingetragenen ACRON GmbH, Neuer Zollhof 3, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Kai Bender, und Frau Claudia Schön,

ist am 14.08.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

503 IN 229/25
Amtsgericht Düsseldorf, 17.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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