Forderungsprüfung
Ackermann Baudienstleistungs GmbH
Villingen-Schwenningen
Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat zur Ackermann Baudienstleistungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.12.2025, Aktenzeichen 1 IN 89/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Villingen-Schwenningen
- Aktenzeichen
- 1 IN 89/24
- Registerbezug
- Freiburg im Breisgau, HRB 718582
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 01.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1 IN 89/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ackermann Baudienstleistungs GmbH, Vockenhauser Straße 16, 78048 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Christina Barbur
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 718582
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 28.11.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24 - 30 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 28.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ackermann Baudienstleistungs GmbH, Vockenhauser Straße 16, 78048 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Christina Barbur
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 718582
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 28.11.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24 - 30 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 28.11.2025