Schlusstermin

Ackermann Baudienstleistungs GmbH

Villingen-Schwenningen

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat zur Ackermann Baudienstleistungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen 1 IN 89/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Aktenzeichen
1 IN 89/24
Registerbezug
Freiburg im Breisgau, HRB 718582
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
21.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

1 IN 89/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Ackermann Baudienstleistungs GmbH, Vockenhauser Straße 16, 78048 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Christina Barbur
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 718582
- Schuldnerin -

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.11.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.

Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 18.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme