Forderungsprüfung

ackergold - das thüringer strohlehmhaus eG i.L.

Erfurt

Das Amtsgericht Erfurt hat zur ackergold - das thüringer strohlehmhaus eG i.L. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.06.2026, Aktenzeichen 171 IN 185/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Erfurt
Aktenzeichen
171 IN 185/25
Registerbezug
Jena, GNR 500130
Bundesland
Thüringen
Veröffentlichung
08.06.2026
Rechtsform
eG
Im Handelsregister seit
2021
Unternehmensgegenstand
Die Planung, Koordinierung und Erstellung von Lehm- und Strohbauwerken, die Vorfertigung von und der Handel mit ökologischen Wandmodulen, die Erbringung von Lehm- und Strohbauleistungen sowie die Fertigung von ökologischen mobilen Kleinsthäusern. Weiterhin ist die Lehmbaustofffertigung und die Aufarbeitung und Verarbeitung von wiederverwendbaren Baustoffen (etwa Ziegelböden) Gegenstand der Unternehmung.

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

171 IN 185/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ackergold - das thüringer strohlehmhaus eG i.L., Am Nonnenholz 47, 99096 Erfurt, vertreten durch den Liquidator Steffen Dachsel
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: GnR 500130
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.

2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 08.07.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 05.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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