Sicherungsmaßnahme

ABBRACCIO security GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur ABBRACCIO security GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.07.2026, Aktenzeichen 810 IN 881/26 A-82-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 881/26 A-82-
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 133074
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
10.07.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Petra Heidenfelder
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens, Dienstleistungen im Bereich Sicherheit und Bewachung gem. § 34 a GewO und § 6 Bewachungsverordnung, Übernahme von Dienstleistungen einer Detektei und Auskunftei

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 881/26 A-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ABBRACCIO security GmbH, Neebstraße 4, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 133074), vertr. d.: Vasil Danailov, (Geschäftsführer), ist am 09.07.2026 um 11:38 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.07.2026
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