Sicherungsmaßnahme

ABA Beul GmbH

Attendorn

Das Amtsgericht Siegen hat zur ABA Beul GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.02.2024, Aktenzeichen 25 IN 37/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 37/24
Registerbezug
Siegen, HRB 6923
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
16.02.2024
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Andreas Pantlen
Im Handelsregister seit
1983
Stammkapital
130.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Armaturen und sonstigen Metall- und Kunststoffteilen aller Art. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, welche geeignet erscheinen, die Erreichung des vorgenannten Gesellschaftszwecks zu fördern.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 37/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 6923 eingetragenen ABA Beul GmbH, Dieselstraße 11, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Preuss, Hilbornstraße 5, 58636 Iserlohn und Herrn Christian Beul, Auf den Peulen 50, 57439 Attendorn

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Armaturen und sonstigen Metall- und Kunststoffteilen aller Art.

ist am 16.02.2024, um 13:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Josef-Dietzgen-Straße 6, 53773 Hennef bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

25 IN 37/24
Amtsgericht Siegen, 16.02.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Aufhebung des Verfahrens
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  9. Forderungsprüfung
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme
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