Vergütungsfestsetzung

ab ausblick hamburg gGmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur ab ausblick hamburg gGmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.02.2026, Aktenzeichen 67a IN 157/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 157/24
Registerbezug
Hamburg, HRB 90104
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
27.02.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Marc-André Borchert
Im Handelsregister seit
2004
Stammkapital
125.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) und die Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 Abs. 1 AO). (3) Der Gesellschaftszweck wird insbe …

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 157/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 90104 eingetragenen ab ausblick hamburg gGmbH, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samuel Breisacher

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg

wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters folgender Vorschuss bewilligt:

Vergütung EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 21.500,00 EUR EUR
Vorschuss EUR

Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.

Gründe:

Der Verwalter übt sein Amt seit dem 01.09.2024 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.

Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden.

67a IN 157/24
Amtsgericht Hamburg, 23.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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