Insolvenzbekanntmachung

AABD-GmbH Arlarm-, Altennotruf- und Bewachungs-Dienste,vertr.d.d.Gf.

Wiesbaden

Das Amtsgericht Wiesbaden hat zur AABD-GmbH Arlarm-, Altennotruf- und Bewachungs-Dienste,vertr.d.d.Gf. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 10 IN 449/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 449/26
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 5986
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
14.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1984
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)

Veröffentlichungstext

10 IN 449/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AABD - GmbH Alarm-, Altennotruf-u. Bewachungs-Dienste, vertr. d.d.Gf. Igor und Christa Purper, Lessingstr. 6, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 5986), ist der Beschluss vom 18.09.2026 berichtigt worden.

Statt AABD GmbH Sicherheitsdienste muss es richtig heißen: AABD - GmbH Alarm-, Altennotruf-u. Bewachungs-Dienste

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden oder dem Landgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 12.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Sicherungsmaßnahme
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