Forderungsprüfung
A T L A S-SST GmbH
Eschborn
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur A T L A S-SST GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.03.2025, Aktenzeichen 8 IN 500/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 500/19
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 120254
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 04.03.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
8 IN 500/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A T L A S-SST GmbH, Dörnweg 23, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 120254), vertr. d.: Emmanouil Porporis, Vogelring 8, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 28.04.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 04.03.2025
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 28.04.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 04.03.2025