Sicherungsmaßnahme
A T L A S-SST GmbH
Eschborn
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur A T L A S-SST GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2020, Aktenzeichen 8 IN 500/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 500/19
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 120254
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 24.09.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Julia Kappel-Gnirs
Veröffentlichungstext
Az.: 8 IN 500/19 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der A T L A
S-SST GmbH, Vogelring 8, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRB 50395),
vertr. d.: Vasileios Porporis, (Geschäftsführer), ist am 23.09.2020 gegen die
Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder
Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragsgegnerin
eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragsgegnerin, sind
nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs,
(Ffm.-Fach 183), Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91
30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.09.2020
S-SST GmbH, Vogelring 8, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRB 50395),
vertr. d.: Vasileios Porporis, (Geschäftsführer), ist am 23.09.2020 gegen die
Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder
Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragsgegnerin
eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragsgegnerin, sind
nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs,
(Ffm.-Fach 183), Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91
30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.09.2020