Eröffnung des Verfahrens

A & B Freizeitanlagen GmbH

Dortmund

Das Amtsgericht Essen hat über das Vermögen der A & B Freizeitanlagen GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 03.09.2012, Aktenzeichen 162 IN 144/12.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 144/12
Registerbezug
Dortmund, HRB 20593
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
03.09.2012
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Tourismus & Freizeit (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 144/12

Über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 20593 eingetragenen A & B
Freizeitanlagen GmbH, Habichtstraße 10, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Bolzen, Konradstraße 146, 41069
Mönchengladbach

Geschäftszweig: Betrieb von Freizeitanlagen aller Art

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.08.2012, um 09:00
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.06.2012 bei Gericht eingegangenen
Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Limbecker
Platz 1, 45127 Essen, Telefon: 0201 220 05 02, Fax: 02012200540.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.10.2012 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
(Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Prüfungstermin) ist am

Montag, 29.10.2012, 11:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage,
Sitzungssaal 293.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters,

* die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO) (§ 68
InsO),

* gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),

- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter
Wert (§§162, 163 InsO),

- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),

- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)

* und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels
Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens
ab dem 17.10.2012 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Essen, Raum 164 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner)
sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

162 IN 144/12

Amtsgericht Essen, 31.08.2012

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Masseunzulänglichkeit
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme