Sicherungsmaßnahme

A & B Freizeitanlagen GmbH

Dortmund

Das Amtsgericht Essen hat zur A & B Freizeitanlagen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.06.2012, Aktenzeichen 162 IN 144/12.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 144/12
Registerbezug
Dortmund, HRB 20593
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
20.06.2012
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Georg F. Kreplin
Branchenindikator
Tourismus & Freizeit (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 144/12

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 20593 eingetragenen A & B
Freizeitanlagen GmbH, Habichtstraße 10, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Bolzen, Konradstraße 146, 41069
Mönchengladbach

Geschäftszweig: Betrieb von Freizeitanlagen aller Art

ist am 20.06.2012, um 12:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Georg F. Kreplin,
Limbecker Platz 1, 45127 Essen bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

162 IN 144/12
Amtsgericht Essen, 20.06.2012

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Masseunzulänglichkeit
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme