Forderungsprüfung
Metzgerei Schmid Gmbh
Wortelstetten
- Insolvenzgericht
- Nördlingen
- Aktenzeichen
- IN 200/24
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 11286
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 18.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 200/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Metzgerei Schmid GmbH, St.-Georgs-Straße 25, 86647 Buttenwiesen-Wortelstetten, vertreten durch den Geschäftsführer Schmid Werner
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11286
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München, Gz.: 948/24
1. Die Prüfung der bis 16.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 169 - 177 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 17.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Metzgerei Schmid GmbH, St.-Georgs-Straße 25, 86647 Buttenwiesen-Wortelstetten, vertreten durch den Geschäftsführer Schmid Werner
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11286
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München, Gz.: 948/24
1. Die Prüfung der bis 16.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 169 - 177 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 17.08.2026