Forderungsprüfung

Metzgerei Schmid GmbH

Buttenwiesen-Wortelstetten

Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 200/24
Registerbezug
Augsburg, HRB 11286
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
07.07.2025
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

IN 200/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Metzgerei Schmid GmbH, St.-Georgs-Straße 25, 86647 Buttenwiesen-Wortelstetten, vertreten durch den Geschäftsführer Schmid Werner
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11286
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München, Gz.: 948/24

Terminsbestimmung:
1.
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen(besonderer Prüfungstermin, § 177 InsO)
wird bestimmt auf
Dienstag, 22.07.2025, 13:30 Uhr
Sitzungssaal F 152, 1. OG, Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen
Dieser Termin dient auch der Prüfung evtl. weiterer nachträglich angemeldeter Forderungen. Besonderer Prüfungstermin (§ 177) und Erörterungs- und Abstimmungstermin werden insoweit verbunden, § 236 InsO.

2.
Die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin sowie deren Verfahrensbevollmächtigter und die Gesellschafter werden hiermit zu diesem Termin geladen.

Sie erhalten beiliegend eine Abschrift/Kopie des Insolvenzplans.

3.
Gemäß §§ 8 Abs. 3, 4 InsO, 184 Abs. 2 ZPO wird der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Zarzitzky mit der Zustellung der Ladungen zum besonderen Prüfungs-, Erörterungs- und Abstimmungstermin samt Plan beauftragt.
Die Erstellung der Stimmlisten wird ebenfalls an den Insolvenzverwalter übertragen.

4.
Der Insolvenzplan in der Fassung vom 16.05.2025 ist mit seinen Anlagen und den hierzu eingegangenen Stellungnahmen bzw. noch eingehenden Stellungnahmen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen, § 234 InsO.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen und der vollständige Insolvenzplan samt Anlagen und die eingegangenen bzw. noch eingehende Stellungnahmen zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Der Planvorleger ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplans noch aufgrund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Insolvenzplan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden, § 240 InsO.
Soweit Sie als Gläubiger an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen wollen, werden Sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen, bei Vertretung zusätzlich eine Vollmacht, sowie ausreichende Unterlagen zum Nachweis Ihrer Gläubigerforderungen, soweit diese nicht bereits aus der Insolvenztabelle oder den Anlagen zum Insolvenzplan ersichtlich sind. Bitte achten Sie darauf, ob Sie in einer der im Insolvenzplan gebildeten Gläubigergruppen berücksichtigt sind

Hinweis gemäß § 253 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 InsO:
Gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt oder die Bestätigung versagt wird, steht den Gläubigern, dem Schuldner und, wenn dieser keine natürliche Person ist, den am Schuldner beteiligten Personen die sofortige Beschwerde zu.
Die sofortige Beschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung des Plans ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer

- dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat,
- gegen den Plan gestimmt hat und
- glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann. Ist der Schuldner eine natürliche Person, gilt § 245a InsO entsprechend.
Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 07.07.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Forderungsprüfung
  3. Aufhebung des Verfahrens
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens