Forderungsprüfung
77 Composites GmbH
Wilhelmsdorf
Das Amtsgericht Fürth hat zur 77 Composites GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen IN 64/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fürth
- Aktenzeichen
- IN 64/18
- Registerbezug
- Fürth, HRB 12807
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 14.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Herstellung und der Vertrieb von Karbonteilen.
Veröffentlichungstext
IN 64/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
77 Composites GmbH, Flurstraße 1, 91489 Wilhelmsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Riedel Marcel Roland, (weiterer Name: Ruff)
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 12807
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 47-60 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 12.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
77 Composites GmbH, Flurstraße 1, 91489 Wilhelmsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Riedel Marcel Roland, (weiterer Name: Ruff)
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 12807
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 47-60 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 12.10.2026